Teilzeitbildungsgänge

 

 

Coll1

 

Teilzeitbildungsgänge sind nur dann möglich, wenn man mit dem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag geschlossen hat und somit ein gültiges Ausbildungsverhältnis ("einen Ausbildungsplatz")  besitzt.

 

Der am häufigsten vereinbarte Ausbildungsbeginn ist der 01.08. eines jeden Jahres, manchmal wird auch noch später eingestellt. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, bei entsprechend (guten) Leistungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

 

Die Berufsschüler lernen einerseits in der Schule an zwei festen Berufsschultagen mit jeweils 6 Unterrichtsstunden  sowie andererseits im Ausbildungsbetrieb (duale Ausbildung).

 

 

 

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